Um seine Augen vor schädlichen Einflüssen wie starkem Lichteinfall, UV-Strahlung, Strahlung durch Laser, Staub oder ähnlichen Gegenständen, Splittern oder Chemikalien zu schützen, wird in der Regel eine Schutzbrille getragen. Die Verwendung dieses Artikels findet deshalb vor allem im Arbeitsumfeld oder im Sport statt. Vom Prinzip her sind sie wie eine gewöhnliche Brille aufgebaut, haben einen Ein- oder Zweischeiben Aufbau und werden mittels Bügel hinterm Ohr fixiert. Dazu gehören aber auch Vollsichtbrillen, die zum einen per Zugband am Kopf und auf der Nase gehalten werden und zum anderen durch ihre umlaufende Dichtung perfekt abschliessen.

Die Schutzbrille als modischer Begleiter

Es gibt Arbeitsbereiche, in denen eine entsprechend zertifizierte Brille zum Schutz der Augen zwingend vorgeschrieben ist. Teilweise auch, dass die Gläser entsprechend korrigiert sein müssen, was bedeutet, dass die entsprechende Sehstärke enthalten sein muss. Es gibt zwei Arten von Gefahren, vor denen die Augen des Arbeiters geschützt werden müssen. Entweder durch einen schleichenden Prozess, wenn mangelnder UV Schutz das Sehorgan angegriffen hat. Oder wenn sofortiger Schutz von Nöten ist, zum Beispiel wenn umherfliegende Teilchen in das Auge gelangen können. Weil das Augenlicht mit zum Wichtigsten und Schützenswertesten gehört, gibt es hier auch entsprechende Normen und Vorschriften die die Bauart und Schutzwirkung vorgeben. Geregelt wird alles durch die Europäische Norm EN166, welche durch ein akkreditiertes Prüfinstitut auf die Schutzklasse Kat III zertifiziert wird. In der Grundanforderung muss die Schutzbrille beispielsweise bis zu 100% UV Schutz bieten, egal ob klar oder getönt. Damit auch die Trageakzeptanz höher wird, hat man herstellerseitig stark am Design gearbeitet. Brillen für die Arbeit unterscheiden sich oft gar nicht mehr von einem Artikel aus dem Freizeit- oder Sportbereich.

Die Arbeitsumfelder für dieses Spezialprodukt

Gerade im verarbeitenden Gewerbe, wo Stein, Holz oder Metall entsprechend bearbeitet wird, ist es dringend von Vorteil eine Schutzbrille zu tragen. Kleine Teilchen, Späne oder Funken können zu irreparablen Schäden führen und im schlimmsten Fall zum Verlust des Augenlichts führen. Um das zu verhindern, bedarf es eigentlich nur eines relativ günstigen Artikels. Man kann sie sich entweder mit klaren Gläsern, mit in verschiedenen Farben getönten, mit selbsttönenden oder mit polarisierten Gläsern kaufen, beziehungsweise zusammenstellen. Dabei kann man auch aus einer Vielzahl von verschiedenen Rahmentypen zurückgreifen. Benötigt wird das Produkt übrigens auch in Chemielabors, bei Apothekern oder Ärzten, um das Eindringen von Flüssigkeiten, egal welcher Art, zu verhindern. Hier lauert eine ähnlich hohe Gefahr, wie bei umherfliegenden Teilchen, durch eine Chemikalie zu erblinden oder sich mit einer Krankheit über die Schleimhaut anzustecken. In Bereichen, in denen mit einem Laser gearbeitet wird, gehört die Laserschutzbrille mit zum wichtigsten Arbeitsutensil. Sie stellt einen Filter im Schmalbandbereich dar, welcher auf die entsprechende Wellenlänge – ergo der Farbe des Lasers – eingestellt sein muss.

Die verschiedenen Glasarten

  • KLAR: für maximale Lichtdurchlässigkeit und dem Einsatz in Gebäuden oder schwachem Tageslicht

  • GRAU GETÖNT: verminderte Durchlässigkeit je nach Tönungsgrad. Für starke Sonnenstrahlung und gegen Blendeffekte bei möglichst hoher Farbechtheit.

  • ORANGE GETÖNT: mittlere Durchlässigkeit. Für verbesserte Tiefenerkennung und reduzierte Blendeffekte.

  • GELB GETÖNT: mittlere Durchlässigkeit. Für eine verbesserte Sicht bei Dämmerung oder schwächerem Licht.

  • GRÜN GETÖNT: verminderte Durchlässigkeit je nach Grad der Tönung. Wird oft im Flugverkehr eingesetzt

  • POLARISIERT: minimale Durchlässigkeit. Blendende und Reflektierende Elemente werden perfekt ausgefiltert, die Sicht stark verbessert.

  • PHOTOCHROM: selbsttönende Gläser, die sich je nach UV-Strahlung tönen oder klar werden

Wer muss die Kosten tragen?

Je nach Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer für das Stellen von Arbeitsschutz, auch Augen- und Gesichtsschutz, verantwortlich (Quelle: BGR192). Betrachtet man die Risiken und Schwere der Verletzungen an Augen, unfallbedingte Ausfallzeiten oder den Wegfall von Arbeitnehmern, ist eine Investition gerechtfertigt. In jedem Fall sollte vorab eine Rücksprache im Betrieb bezüglich der Kostenübernahme gehalten werden.